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Ab 21. Mai 2026: Digitalpflicht für EU-Abfallverbringungen (DIWASS) - Jetzt umstellen & Beratung sichern

FAQ – Experten beantworten Ihre Fragen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

  • Wer ist von der Digitalpflicht bei der Abfallverbringung betroffen?

    Die Digitalpflicht betrifft ausnahmslos alle Akteure, die an der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen beteiligt sind. Die Verpflichtung gilt für folgende Gruppen:

    1. Antragsteller & Erzeuger: Notifizierende Personen, Abfallerzeuger und diejenigen, die die Verbringung veranlassen.

    2. Logistikpartner: Alle Beförderer und Transportunternehmen.

    3. Entsorgungsmanagement: Empfänger sowie die Abfall entgegennehmenden Anlagen (Empfängeranlagen).

    4. Staatliche Stellen: Zuständige Behörden am Versandort, am Bestimmungsort und in den Durchfuhrstaaten.

    5. Kontrollorgane: Beteiligte Behörden wie der Zoll oder das BALM (ehemals BAG).

  • Was passiert mit Notifizierungen, die über den Stichtag 21. Mai 2026 hinausgehen?

    Für Notifizierungen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Digitalpflicht genehmigt wurden, gibt es eine klare Übergangsregelung. Der Umgang richtet sich nach dem Zeitpunkt der Bestätigung:

    Bestätigung vor dem 21. Mai 2026: Diese Notifizierungen bleiben gemäß Art. 85 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2024/1157 weiterhin gültig. Sie unterliegen bis zu ihrem Ablauf den Regelungen der bisherigen EG-Verordnung Nr. 1013/2006.

  • Welche Unterlagen werden für die Notifizierung der Abfallverbringung benötigt?

    Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1157 (Anhang II) sind für eine rechtssichere Notifizierung folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

    Formulare: Das Notifizierungsformular (Anhang IA) und das Begleitformular (Anhang IB).

    Vertrag: Ein gültiger Vertrag über die Verwertung oder Beseitigung zwischen Notifizierendem und Empfänger.

    Finanzielle Sicherheit: Nachweis einer Kaution, Bankbürgschaft oder entsprechenden Versicherung.

    Anlagennachweise: Genehmigungen und Umweltzertifikate der Entsorgungsanlage.

    Zusatzdokumente: Je nach Abfallart sind Laboranalysen, Routenbeschreibungen und Identitätsnachweise beizufügen.

    Expertentipp: Nutzen Sie digitale Plattformen wie ZEDAL International, um diese Dokumente gesetzeskonform zu erstellen, zu verwalten und direkt an die Behörden zu übermitteln.

  • Ab wann gilt die Digitalpflicht und was genau ist DIWASS?

    Die verpflichtende Digitalisierung der Abfallverbringung tritt am 21. Mai 2026 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen sämtliche Notifizierungen und Informationen zu Abfalltransporten (einschließlich der „Grünen Liste“ nach Anhang VII) elektronisch übermittelt werden.

    DIWASS steht für Digital Waste Shipment System. Es handelt sich um das zentrale elektronische System der Europäischen Kommission, das als Herzstück für den Datenaustausch dient.

    Die wichtigsten Fakten zu DIWASS:

    Zentrale Drehscheibe: DIWASS fungiert als Hub zwischen Unternehmen, nationalen Behördensystemen und der EU.

    Vollständige Abdeckung: Es ersetzt die papierbasierten Dokumente (Anhang IA, IB und VII) durch rein digitale Datensätze.

    Interoperabilität: Das System ermöglicht die Anbindung externer Softwarelösungen.

    ZEDAL-Vorteil: Als Vorreiter für digitale Abfall-Workflows ist ZEDAL International vollständig mit DIWASS kompatibel. Unternehmen können ihre gewohnten Prozesse beibehalten, während ZEDAL die nahtlose und rechtssichere Übermittlung an das EU-System im Hintergrund übernimmt.

     

  • Welche Schritte sind nötig, um mit ZEDAL International zu starten?

    Der Wechsel zur führenden Plattform für digitale Abfallwirtschaft ist unkompliziert. In nur fünf Schritten machen Sie Ihr Unternehmen bereit für die grenzüberschreitende Digitalpflicht:

    1. Online-Demo vereinbaren: Buchen Sie eine kostenfreie Live-Demo, um die Funktionen von ZEDAL passgenau für Ihre Anforderungen kennenzulernen.

    2. Angebot & Beauftragung: Sie erhalten ein individuelles Angebot. Nach der Auftragserteilung wird Ihr System umgehend vorbereitet.

    3. Setup & Onboarding: Wir richten Ihren Zugang ein und stellen Ihnen die notwendigen Zugangsdaten für das Portal und die Schnittstellen bereit.

    4. Team-Qualifizierung: Durch gezielte Schulungen bereiten wir Ihre Mitarbeiter auf die effiziente Nutzung der digitalen Workflows vor.

    5. Go-Live: Starten Sie mit der Erstellung Ihrer ersten digitalen Notifizierungen und Annex-VII-Dokumente – rechtssicher und vollständig digital.

    Jetzt starten: Warten Sie nicht bis zur Deadline im Mai 2026. Sichern Sie sich bereits heute Ihren Vorsprung durch digitale Effizienz.

     

  • Wie lange müssen Unterlagen zur Abfallverbringung archiviert werden?

    Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1157 wurden die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Informationen verschärft. Die Dauer der Archivierungspflicht hängt von der Art der Verbringung ab:

    Regelfall (Notifizierungen): Alle Unterlagen müssen für mindestens 5 Jahre ab dem Abschluss der Verbringung aufbewahrt werden.

    Ausnahme („Grüne Liste“): Für Abfälle der grünen Liste nach Anhang VII gilt teilweise eine verkürzte Frist von 3 Jahren.

    Beginn der Frist: Die Frist startet in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem die Entsorgung oder Verwertung des Abfalls behördlich bestätigt wurde.

    Wichtiger Hinweis zur Revisionssicherheit: Es reicht nicht aus, Dokumente einfach nur zu speichern. Die Unterlagen müssen im Falle einer Kontrolle jederzeit verfügbar, lesbar und unveränderbar sein.

     

  • Ist ZEDAL International mit dem EU-System DIWASS kompatibel?

    Ja. ZEDAL International ist vollständig interoperabel mit DIWASS (Digital Waste Shipment System). Die Software stellt eine rechtssichere Schnittstelle bereit, die den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2024/1157 nahtlos ermöglicht.

     

  • Fällt das Annex-VII-Formular ebenfalls unter die Digitalpflicht?

    Ja. Ab dem 21. Mai 2026 ist die digitale Übermittlung für Verbringungen der „Grünen Liste“ (nicht notifizierungspflichtige Abfälle) zwingend vorgeschrieben. Das bisherige Mitführen von Papierdokumenten gemäß Annex VII (Anhang VII der Verordnung) wird durch ein rein elektronisches Verfahren ersetzt.

     

  • Kann ich ZEDAL International bereits vor dem Stichtag am 21. Mai 2026 nutzen?

    Ja – ein frühzeitiger Start ist nicht nur möglich, sondern wird von Experten ausdrücklich empfohlen. Die Umstellung auf die Digitalpflicht ist ein prozessualer Schritt, der Vorbereitung erfordert.

  • Müssen Beförderer künftig die Abfallverbringung elektronisch signieren?

    Nach der neuen Verordnung (EU) 2024/1157 wird ein elektronisches Authentifizierungsverfahren für alle beteiligten Akteure verpflichtend. Die Details zur spezifischen Signaturpflicht für Beförderer werden derzeit noch auf EU-Ebene präzisiert.

  • Muss für die Nutzung von ZEDAL International eine lokale Software installiert werden?

    ZEDAL International ist primär eine webbasierte Plattform. Für den vollen Funktionsumfang und maximale Sicherheit sind jedoch zwei schlanke Ergänzungen (Plugins) erforderlich:

    ZEDAL Forms Plugin: Gewährleistet die korrekte und rechtssichere Anzeige sowie das Ausfüllen der amtlichen Formulare direkt im Browser.

    TFS Plugin: Ermöglicht die rechtssichere Einbindung der elektronischen Signatur, die für die digitale Abfallverbringung zwingend erforderlich ist.

  • Wie und wann ist der ZEDAL-Support erreichbar?

    Unser Expertenteam unterstützt Sie bei allen technischen und fachlichen Fragen zur digitalen Abfallverbringung. Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

    Servicezeiten: Werktags (Montag bis Freitag) von 07:00 bis 18:00 Uhr.

    Support-Ticket: Nutzen Sie direkt in der ZEDAL-Anwendung das Telefonhörer-Symbol, um ein Ticket zu eröffnen. Dies ist der schnellste Weg, da unser Team sofort alle relevanten Kontext-Informationen erhält.

    Telefonischer Support: Für dringende Anliegen erreichen Sie uns während der Servicezeiten auch persönlich am Telefon.

  • Welche Vorteile bringt die Digitalisierung der Abfallverbringung?

    Die Umstellung auf digitale Prozesse gemäß der Verordnung (EU) 2024/1157 bietet weit mehr als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Unternehmen profitieren von signifikanten Effizienzsteigerungen:

    Beschleunigte Verfahren: Standardisierte digitale Datenformate ermöglichen schnellere Genehmigungsprozesse durch die zuständigen Behörden.

    Höhere Datenqualität: Durch automatisierte Plausibilitätsprüfungen werden Übertragungsfehler und fehlerhaft ausgefüllte Formulare (Annex IA/IB/VII) minimiert.

    Echtzeit-Transparenz: Unternehmen und Behörden haben jederzeit Zugriff auf den aktuellen Status einer Verbringung, was die Planungssicherheit erhöht.

    Kostensenkung: Der Entfall von Postwegen, physischer Archivierung und manueller Dokumentenverwaltung führt zu spürbaren Zeit- und Kostenersparnissen.

    Nachhaltigkeit & Compliance: Die lückenlose digitale Nachverfolgbarkeit stärkt die Kreislaufwirtschaft und gewährleistet eine revisionssichere Dokumentation der Abfallströme.

    ZEDAL-Mehrwert: Mit unserer Plattform nutzen Sie diese Vorteile sofort. Wir transformieren die komplexe Gesetzgebung in einen intuitiven, digitalen Workflow, der Ihren Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert.

     

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