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Ab 21. Mai 2026: Digitalpflicht für EU-Abfallverbringungen (DIWASS) - Jetzt umstellen & Beratung sichern

FAQ – Experten beantworten Ihre Fragen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

  • Wen betrifft die Digitalpflicht?

    Die Pflicht gilt für alle Akteure der Abfallverbringung:

    • Notifizierender
    • Person, die die Verbringung veranlasst
    • Abfallerzeuger
    • Beförderer / Transportunternehmen
    • Empfänger
    • Abfall entgegennehmende Anlage (Empfängeranlage)
    • Zuständige Behörden am Versandort, für die Durchfuhr, sowie am Bestimmungsort
    • Zudem an Kontrollen beteiligte Behörden wie BALM/BAG oder Zoll

    Kurz: Jede Partei, die in die Verbringung von Abfällen eingebunden ist.

  • Welche Unterlagen brauche ich für die Notifizierung in der Abfallverbringung?

    Für eine Notifizierung sind insbesondere erforderlich:

    • das Notifizierungsformular (Annex IA) und das Begleitformular (Annex IB),
    • ein Vertrag zwischen Absender und Empfänger,
    • ein Nachweis über finanzielle Sicherheiten oder Versicherungen,
    • sowie je nach Fall weitere Unterlagen wie Laboranalysen, Genehmigungen der Anlagen oder Umweltzertifikate.

    Die vollständigen Anforderungen sind in der Verordnung (EU) 2024/1157, Anhang II geregelt (Amtsblatt der EU).

    ZEDAL International unterstützt Sie bei der digitalen Erstellung, Verwaltung und Übermittlung dieser Dokumente.

  • Ab wann gilt die Digitalpflicht und was genau ist DIWASS?

    Das Digital Waste Shipment System (DIWASS) ist das zentrale EU-System für die digitale Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Ab dem 21. Mai 2026 dürfen alle Verfahren nur noch elektronisch erfolgen – über DIWASS sowie die nationalen Behördensysteme und Softwarelösungen für Unternehmen wie ZEDAL International.

  • Ist ZEDAL International mit DIWASS kompatibel?

    Das Digital Waste Shipment System (DIWASS) ist das zentrale EU-System für die digitale Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Ab dem 21. Mai 2026 dürfen alle Verfahren nur noch elektronisch erfolgen – über DIWASS sowie die nationalen Behördensysteme und Softwarelösungen für Unternehmen wie ZEDAL International.

  • Wie lange muss ich meine Unterlagen archivieren?

    Die Archivierungspflicht verlängert sich mit der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157:

    • mindestens 5 Jahre für die meisten Verbringungen
    • teilweise 3 Jahre für Abfälle der „grünen Liste“

    Wir empfehlen ein zentrales, revisionssicheres Archiv, wie es ZEDAL International bietet.

  • Fällt Annex VII ebenfalls unter die Digitalpflicht?

    Ja. Auch das Annex-VII-Formular muss ab dem 21. Mai 2026 digital eingereicht werden. Mit ZEDAL International können Sie Annex VII schon heute elektronisch erstellen und übermitteln.

  • Wie wird mit Notifizierungen umgegangen, die über den Stichtag hinausreichen oder vor dem 21. Mai 2026 noch in Papierform eingereicht wurden?

    Notifizierungen, die von der zuständigen Behörde am Bestimmungsort vor dem 21. Mai 2026 bestätigt wurden, bleiben nach der aktuell gültigen EG-Verordnung Nr. 1013/2006 gültig.


    (Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1157, Artikel 85 Abs. 3)

  • Ist ein Start mit ZEDAL International schon vor dem 21. Mai 2026 möglich?

    Ja – und wir empfehlen es ausdrücklich. Wer frühzeitig beginnt, kann Abläufe testen, Mitarbeiter schulen und sich rechtzeitig auf die Umstellung einstellen. Viele Unternehmen setzen ZEDAL International bereits heute erfolgreich ein.

  • Welche Schritte sind nötig, um mit ZEDAL International loszulegen?

    Der Einstieg erfolgt in wenigen Schritten:

    1. Kostenfreie Online-Demo buchen
    2. Individuelles Angebot anfordern und Auftrag erteilen
    3. Einrichtung & Zugangsdaten erhalten
    4. Mitarbeiter schulen
    5. Erste Notifizierungen und Formulare digital abwickeln
  • Muss ich lokale Software installieren?

    Ja, um ZEDAL International vollumfänglich zu nutzen, braucht es eine lokale Installation: Für bestimmte Funktionen wie die Formularanzeige oder elektronische Signaturen stehen kleine Plugins bereit (ZEDAL Forms Plugin und TFS Plugin). Diese können auch in Terminalserver-Umgebungen genutzt werden.

  • Welche Vorteile bringt die Digitalisierung?
    • Schnellere Genehmigungsverfahren durch standardisierte Datenformate
    • Weniger Fehler bei Übertragungen und Formularen
    • Mehr Transparenz für Unternehmen und Behörden
    • Zeit- und Kosteneinsparungen bei Verwaltung und Dokumentation
    • Stärkung der Kreislaufwirtschaft durch bessere Nachverfolgbarkeit von Abfallströmen
  • Müssen in Zukunft auch die Beförderer signieren?

    Die Verordnung sieht künftig ein elektronisches Authentifizierungsverfahren vor. Ob Beförderer zusätzlich signieren müssen, ist noch in Klärung. Fest steht jedoch: Beförderer sind aktiv in das digitale Verfahren einzubinden – auch bei Annex VII-Verbringungen.
    Mit ZEDAL International ist dies bereits heute möglich, inklusive garantierter Interoperabilität mit dem EU-System DIWASS.

  • Wie und wann erreiche ich den Support?

    Der Support ist werktags von 7 bis 18 Uhr telefonisch oder über das Ticketsystem in ZEDAL (Symbol Telefonhörer) erreichbar.

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