Die Pflicht gilt für alle Akteure der Abfallverbringung:
Kurz: Jede Partei, die in die Verbringung von Abfällen eingebunden ist.
Für eine Notifizierung sind insbesondere erforderlich:
Die vollständigen Anforderungen sind in der Verordnung (EU) 2024/1157, Anhang II geregelt (Amtsblatt der EU).
ZEDAL International unterstützt Sie bei der digitalen Erstellung, Verwaltung und Übermittlung dieser Dokumente.
Das Digital Waste Shipment System (DIWASS) ist das zentrale EU-System für die digitale Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Ab dem 21. Mai 2026 dürfen alle Verfahren nur noch elektronisch erfolgen – über DIWASS sowie die nationalen Behördensysteme und Softwarelösungen für Unternehmen wie ZEDAL International.
Das Digital Waste Shipment System (DIWASS) ist das zentrale EU-System für die digitale Abwicklung grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Ab dem 21. Mai 2026 dürfen alle Verfahren nur noch elektronisch erfolgen – über DIWASS sowie die nationalen Behördensysteme und Softwarelösungen für Unternehmen wie ZEDAL International.
Die Archivierungspflicht verlängert sich mit der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157:
Wir empfehlen ein zentrales, revisionssicheres Archiv, wie es ZEDAL International bietet.
Ja. Auch das Annex-VII-Formular muss ab dem 21. Mai 2026 digital eingereicht werden. Mit ZEDAL International können Sie Annex VII schon heute elektronisch erstellen und übermitteln.
Notifizierungen, die von der zuständigen Behörde am Bestimmungsort vor dem 21. Mai 2026 bestätigt wurden, bleiben nach der aktuell gültigen EG-Verordnung Nr. 1013/2006 gültig.
(Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1157, Artikel 85 Abs. 3)
Ja – und wir empfehlen es ausdrücklich. Wer frühzeitig beginnt, kann Abläufe testen, Mitarbeiter schulen und sich rechtzeitig auf die Umstellung einstellen. Viele Unternehmen setzen ZEDAL International bereits heute erfolgreich ein.
Der Einstieg erfolgt in wenigen Schritten:
Ja, um ZEDAL International vollumfänglich zu nutzen, braucht es eine lokale Installation: Für bestimmte Funktionen wie die Formularanzeige oder elektronische Signaturen stehen kleine Plugins bereit (ZEDAL Forms Plugin und TFS Plugin). Diese können auch in Terminalserver-Umgebungen genutzt werden.
Die Verordnung sieht künftig ein elektronisches Authentifizierungsverfahren vor. Ob Beförderer zusätzlich signieren müssen, ist noch in Klärung. Fest steht jedoch: Beförderer sind aktiv in das digitale Verfahren einzubinden – auch bei Annex VII-Verbringungen.
Mit ZEDAL International ist dies bereits heute möglich, inklusive garantierter Interoperabilität mit dem EU-System DIWASS.
Der Support ist werktags von 7 bis 18 Uhr telefonisch oder über das Ticketsystem in ZEDAL (Symbol Telefonhörer) erreichbar.