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Ab 21. Mai 2026: Digitalpflicht für EU-Abfallverbringungen (DIWASS) - Jetzt umstellen & Beratung sichern
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DIWASS-Registrierung

EU-Abfallverbringung wird digital – jetzt richtig aufstellen.

  • Ab 21. Mai 2026: Digitalpflicht für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen in der EU. Nur im DIWASS registrierte Standorte können an Verbringungen teilnehmen.
  • Aktualisierung Anhang VII / Grüne Liste: Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, im Zeitraum vom 21. Mai bis 31. Dezember 2026 Anhang-VII-Dokumente weiterhin in Papierform zu akzeptieren. Notifizierungsverfahren bleiben davon unberührt.
  • ZEDAL International übernimmt den DIWASS-Registrierungsantrag gegenüber den Behörden für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland.
  • Interoperables System ZEDAL International: Notifizierung, Begleitformulare, Anhang VII, Artikel 15 und Behördenkommunikation komfortabel in einem System.

Was ist DIWASS?

DIWASS steht für Digital Waste Shipment System. Es ist das zentrale elektronische System der Europäischen Kommission für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und fungiert als Drehscheibe für den Datenaustausch zwischen Unternehmen, nationalen Behördensystemen und der EU. 

Ab dem 21. Mai 2026 wird die Nutzung von DIWASS verpflichtend. Notifizierungsunterlagen und Begleitformular (Annex 1A/1B) müssen ab diesem Stichtag elektronisch über DIWASS abgewickelt werden. 

Für Anhang-VII-Verbringungen (Grüne Liste) gilt eine Übergangsregelung: Die Expertengruppe für Abfallverbringung hat am 27. März 2026 vereinbart, dass Anhang-VII-Dokumente im Zeitraum vom 21. Mai bis 31. Dezember 2026 weiterhin wie bisher behandelt werden. Eine Übermittlung an DIWASS wird in dieser Phase nicht erwartet. Die Verbringungen müssen dennoch von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Anhang-VII-Dokument begleitet sein. (Quelle: Bericht der Expertengruppe für Abfallverbringung vom 27. März 2026) 

Wichtig: An der grundsätzlichen Digitalpflicht ändert sich nichts. Die Übergangsregelung betrifft ausschließlich Anhang-VII-Verbringungen. Notifizierungsverfahren müssen ab dem 21. Mai 2026 vollständig elektronisch über DIWASS durchgeführt werden. 


Die wichtigsten Fakten auf einen Blick: 

  • Standortregistrierung erforderlich: Nur im DIWASS registrierte Standorte können in einem Notifizierungsformular oder einem Anhang-VII-Dokument eingetragen werden. 

  • Alle an der Verbringung beteiligten Parteien sind betroffen: Die Person, die die Verbringung veranlasst (Notifizierender), der Abfallerzeuger, das Transportunternehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage sowie die zuständigen Behörden. Unabhängig davon, ob es um notifizierungspflichtige Abfälle oder Verbringungen der Grünen Liste geht. 

  • Interoperabilität: Unternehmen können DIWASS direkt nutzen oder komfortabler über angebundene Softwarelösungen wie ZEDAL International arbeiten, die die Kommunikation mit DIWASS im Hintergrund übernehmen. 

  • Sonderregelungen für Nicht-EU-Staaten: Bei Verbringungen mit Drittländern, deren Behörden nicht an DIWASS teilnehmen, gilt ein kombiniertes Verfahren (digital + Papier). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission.

DIWASS-Registrierung: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Die DIWASS-Registrierung ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der digitalen Abfallverbringung. Ohne Registrierung kann ein Standort ab Mai 2026 weder in einer Notifizierung noch in einem Anhang-VII-Dokument eingetragen werden. 

 

So funktioniert die Registrierung: 

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1. Registrierungspflicht prüfen

Jeder Standort, der an grenzüberschreitenden Abfallverbringungen beteiligt ist, muss im DIWASS registriert sein: ob als Erzeuger, Person die die Verbringung veranlasst, Transportunternehmen oder Verwertungs-/Beseitigungsanlage.

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2. EORI-Nr. oder W-IDNr. bereithalten

Für die Registrierung wird unter anderem die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) benötigt. Diese Zoll-Identifikationsnummer ist für Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr in der Regel bereits vorhanden. 

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Hinweis:

Alternativ kann die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.) als Hauptidentifizierungsnummer verwendet werden. Falls weder EORI-Nr. noch W-IDNr. vorliegen, kann die EORI-Nr. beim zuständigen Zollamt beantragt werden.

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3. Registrierung starten

Registrierung über ZEDAL International: Füllen Sie unser Kontaktformular aus. ZEDAL International übernimmt die komplette Unternehmens- und Standortregistrierung für Sie. Für ZEDAL-Kunden mit Firmensitz in Deutschland kostenfrei*, ohne EU-Login, ohne Behördengang. 

*Bitte beachten Sie, dass die zuständige Behörde für die Prüfung und Freischaltung Ihres Standorts eine Bearbeitungsgebühr erheben kann. Diese Gebühr liegt außerhalb unseres Einflussbereiches. 

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Hinweis:

Selbstregistrierung: Alternativ können Sie die Registrierung eigenständig über den Online-Dienst eREG-D vornehmen. 

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4. Freischaltung durch die Behörde

Nach Antragstellung prüft die zuständige Behörde die Angaben und gibt den Standort im DIWASS frei. 

Wichtig: Die Freischaltung der Bundesländer im eREG-D erfolgt sukzessive. Warten Sie nicht auf den letzten Moment, sondern starten Sie den Prozess jetzt. 

DIWASS-Registrierung über ZEDAL International – inklusive und komfortabel

Der Datenaustausch läuft künftig über das EU-System DIWASS oder komfortabler: über angebundene, interoperable Systeme wie ZEDAL International, das Registrierung, Dokumentenmanagement und Behördenkommunikation aus einer Oberfläche heraus übernimmt. 

Wer sich für ZEDAL International entscheidet, muss sich um die DIWASS-Registrierung nicht selbst kümmern. Die Unternehmens- und Standortregistrierung ist im Leistungspaket enthalten – für deutsche Unternehmen inklusive und ohne Zusatzkosten seitens ZEDAL. 

Ihre Vorteile mit ZEDAL International:

  • Registrierung inklusive: ZEDAL übernimmt die komplette DIWASS-Standortregistrierung für Sie. Sie liefern die notwendigen Unternehmensdaten (u. a. EORI-Nr. bzw. W-IDNr.), wir erledigen den Rest. 

  • Interoperables System: ZEDAL International ist vollständig interoperabel mit DIWASS. Die Kommunikation mit dem EU-System läuft automatisch im Hintergrund. Sie arbeiten in einer intuitiven, praxiserprobten Softwareumgebung. 

  • Alles auf einer Oberfläche: Notifizierung, Begleitformulare (Annex 1A/1B), Anhang-VII-Dokumente, Dokumentenmanagement und Behördenkommunikation zentral in ZEDAL International. 

  • Bis zu 50 % weniger Aufwand: Digitale Workflows, automatische Plausibilitätsprüfungen und revisionssichere Archivierung sparen erheblich Zeit gegenüber manuellen oder papierbasierten Prozessen. 

  • ERP-Integration: ZEDAL International lässt sich in bestehende ERP-Systeme einbinden – für einen durchgängigen Datenfluss ohne Medienbrüche. 

  • Praxiserfahrung: Seit 2012 international im Einsatz, in 13 EU-Ländern im Gebrauch, mehr als 1.000.000 digitale Formulare, Praxiserfahrung aus über 600 Unternehmen. 

Grüne Liste: Auch Anhang-VII-Verbringungen werden digital

Ein häufiges Missverständnis: Die Digitalpflicht betrifft nicht nur notifizierungspflichtige (gefährliche) Abfälle. Auch Verbringungen der Grünen Liste fallen grundsätzlich unter die neue Digitalpflicht. 

Aktuelle Entwicklung: In der Sitzung der Expertengruppe für Abfallverbringung am 27. März 2026 haben die Mitglieder vereinbart, dass im Zeitraum vom 21. Mai bis zum 31. Dezember 2026 Anhang-VII-Dokumente weiterhin so behandelt werden sollen wie bisher. In den meisten Mitgliedstaaten bedeutet das: Anhang-VII-Dokumente werden weiterhin in Papierform ausgefüllt. Eine Übermittlung an DIWASS wird in diesem Zeitraum weder von den Wirtschaftsbeteiligten noch von den zuständigen Behörden erwartet. Die Verbringungen müssen jedoch weiterhin von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Dokument gemäß Anhang VII begleitet sein. 

(Quelle: Bericht der Expertengruppe für Abfallverbringung

Wichtig zu beachten: 

  • Die DIWASS-Standortregistrierung ist unabhängig von dieser Übergangsregelung erforderlich: ohne Registrierung kann ein Standort auch bei Grüne-Liste-Verbringungen nicht eingetragen werden. 

  • Notifizierungsverfahren bleiben von der Übergangsregelung vollständig unberührt und müssen ab dem 21. Mai 2026 elektronisch in DIWASS durchgeführt werden. 

  • Unternehmen, die bereits im Übergangszeitraum freiwillig digital arbeiten möchten, können dafür die DIWASS-Benutzeroberfläche (GUI) nutzen oder komfortabler über angebundene, interoperable Systeme wie ZEDAL International arbeiten. 

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Übergangsfrist zur Vorbereitung, nicht zum Abwarten. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Anhang-VII-Verbringungen vollständig digital über DIWASS abgewickelt werden. Wer sich jetzt registriert und seine Prozesse umstellt, vermeidet Engpässe zum Jahreswechsel. ZEDAL International bietet auch für Anhang-VII-Verbringungen eine vollständige Lösung: von der DIWASS-Registrierung über die elektronische Abwicklung bis zur revisionssicheren Archivierung. 

Full-Service: Schulungen, Prozessberatung und persönliche Betreuung

Die Umstellung auf die digitale Abfallverbringung betrifft nicht nur die IT. Prozesse, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe müssen angepasst werden. ZEDAL International unterstützt Sie dabei als Full-Service-Partner weit über die reine Software hinaus:

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Prozessberatung:

Analyse Ihrer bestehenden Verbringungsprozesse und Entwicklung digitaler Workflows, die zu Ihrem Unternehmen passen. 

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Schulungen:

Praxisnahe Schulungen für Ihre Mitarbeitenden von der DIWASS-Registrierung über die tägliche Arbeit mit ZEDAL International bis zu den neuen Pflichten der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157.

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Individuelle Erstberatung:

Kostenlose, unverbindliche Erstberatung zu Ihren individuellen Anforderungen – prozessbezogen und technisch.

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Produktdemo:

Live-Vorführung von ZEDAL International, damit Sie sehen, wie die digitale Abfallverbringung in der Praxis funktioniert.

Kostenlose Erstberatung und DIWASS-Registrierung anfragen

Sie möchten Ihre DIWASS-Registrierung über ZEDAL International abwickeln lassen oder sich unverbindlich zu den neuen Anforderungen beraten lassen? Füllen Sie das folgende Formular aus – unsere Experten melden sich zeitnah bei Ihnen. 

Häufige Fragen zur DIWASS-Registrierung (FAQ)

  • Kann ZEDAL International die DIWASS-Registrierung auch für Unternehmen außerhalb Deutschlands übernehmen?

    Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt Folgendes: 

    • Firmensitz innerhalb der EU, aber außerhalb Deutschlands: Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Eine Registrierungsunterstützung durch ZEDAL ist in diesem Fall leider nicht möglich. 

    • Firmensitz außerhalb der EU: Hier können wir Sie unterstützen. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an vertrieb@zedal.de 

  • Was ist die EORI-Nr. und brauche ich sie für DIWASS?

    Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine Zoll-Identifikationsnummer für Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sie wird für die DIWASS-Registrierung benötigt. Alternativ kann die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.) verwendet werden. Unternehmen, die bereits im internationalen Handel tätig sind, verfügen in der Regel bereits über eine EORI-Nr. Falls nicht, kann diese beim zuständigen Zollamt beantragt werden.

  • Was ist DIWASS?

    DIWASS steht für Digital Waste Shipment System. Es ist das zentrale elektronische System der EU für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und ab dem 21. Mai 2026 verpflichtend.

  • Wer muss sich im DIWASS registrieren?

    Jeder Standort, der an einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung beteiligt ist: die Person, die die Verbringung veranlasst (Notifizierender), der Erzeuger, das Transportunternehmen und die Verwertungs- oder Beseitigungsanlage.

  • Was passiert, wenn mein Standort am 21. Mai 2026 nicht registriert ist?

    Ohne DIWASS-Registrierung kann Ihr Standort nicht in einem Notifizierungsformular oder Anhang-VII-Dokument eingetragen werden. Grenzüberschreitende Verbringungen sind dann nicht mehr möglich. 

  • Übernimmt ZEDAL International die DIWASS-Registrierung für mich?

    Ja. Für Kunden von ZEDAL International ist die DIWASS-Standortregistrierung inklusive – ohne Zusatzkosten seitens ZEDAL. Sie liefern die notwendigen Unternehmensdaten, ZEDAL erledigt den Rest.

  • Betrifft die Digitalpflicht auch die Grüne Liste / Anhang VII?

    Grundsätzlich ja. Die Digitalpflicht gilt auch für Verbringungen der Grünen Liste. Allerdings haben die Mitglieder der Expertengruppe für Abfallverbringung in ihrer Sitzung am 27. März 2026 vereinbart, dass im Zeitraum vom 21. Mai bis zum 31. Dezember 2026 Anhang-VII-Dokumente weiterhin so behandelt werden sollen wie bisher. Eine Übermittlung an DIWASS wird in diesem Zeitraum weder von Wirtschaftsbeteiligten noch von zuständigen Behörden erwartet. Wichtig: Die Verbringungen müssen dennoch von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Dokument gemäß Anhang VII begleitet sein. Die DIWASS-Standortregistrierung ist unabhängig von dieser Übergangsregelung erforderlich. Notifizierungsverfahren bleiben von der Übergangsregelung vollständig unberührt. (Quelle: Bericht der Expertengruppe für Abfallverbringung)

  • Kann ich DIWASS im Übergangszeitraum bereits freiwillig für Anhang-VII-Dokumente nutzen?

    Ja. Im Zeitraum vom 21. Mai bis 31. Dezember 2026 kann DIWASS zur Erstellung und zum Ausfüllen von Anhang-VII-Dokumenten genutzt werden: entweder direkt über die DIWASS-Benutzeroberfläche (GUI) oder komfortabler über angebundene, interoperable Systeme wie ZEDAL International. 

    Unser Tipp: Wer den Übergangszeitraum nutzt, um bereits freiwillig digital zu arbeiten, stellt seine Prozesse frühzeitig um und vermeidet Engpässe zum Jahreswechsel 2026/2027. ZEDAL International bietet dafür die vollständige Lösung: von der Registrierung über die elektronische Anhang-VII-Abwicklung bis zur revisionssicheren Archivierung.

  • Kann ich schon vor dem 21. Mai 2026 starten?

    Unbedingt. Die DIWASS-Standortregistrierung ist bereits jetzt möglich. Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig zu beginnen, um Prozesse zu testen und Mitarbeitende zu schulen.

  • Was gilt bei Verbringungen mit Nicht-EU-Staaten?

    Für Verbringungen mit Drittländern, deren Behörden nicht an DIWASS teilnehmen, gilt ein kombiniertes Verfahren: Der elektronische Datenaustausch über DIWASS wird durch Papierdokumente ergänzt.

  • Ist ZEDAL International mit DIWASS kompatibel?

    Ja. ZEDAL International ist vollständig interoperabel mit DIWASS. Die Datenübermittlung an das EU-System erfolgt automatisch im Hintergrund.

  • Bietet ZEDAL auch Schulungen und Prozessberatung an?

    Ja. ZEDAL International bietet neben der Software auch praxisnahe Schulungen, Prozessberatung und eine kostenlose technische Erstberatung an.

  • Gilt die Übergangsfrist für Anhang-VII-Papierformulare auch für Notifizierungsverfahren

    Nein. Die in der Sitzung der Expertengruppe für Abfallverbringung am 27. März 2026 vereinbarte Übergangsregelung bis Ende 2026 betrifft ausschließlich Anhang-VII-Verbringungen (Grüne Liste). Notifizierungsverfahren müssen ab dem 21. Mai 2026 vollständig elektronisch über DIWASS abgewickelt.

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