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Ab 21. Mai 2026: Digitalpflicht für EU-Abfallverbringungen (DIWASS) - Jetzt umstellen & Beratung sichern
Icon DIWASS-ready · ✓ Behördenanbindung

Software für grenzüberschreitende Abfallverbringungen – digital, effizient, gesetzeskonform.

Mit Software von ZEDAL sind Sie ab sofort bereit für die Digitalpflicht 2026.

  • Notifizierungspflichtige Abfälle (Annex 1A und Annex 1B)
  • Nicht notifizierungspflichtige Abfälle (Annex VII)
  • Vorläufige Verbringung (Artikel 15)
Notifizierender bearbeitet grenzüberschreitende Abfallverbringungen digital in ZEDAL.

DIWASS-Registrierung? Erledigen wir für Sie.

Kein EU-Login notwendig: ZEDAL International übernimmt den Einstieg bei der DIWASS-Registrierung für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland.
Wir leiten Ihre Registrierungsbitte an die zuständigen Behörden weiter. Für bestehende ZEDAL-Teilnehmer ist dies seitens ZEDAL kostenfrei.

Online-Video-Kurs: Fit für die grenzüberschreitende Abfallverbringung mit ZEDAL und DIWASS

In Kürze - startet unser neuer deutschsprachiger Online-Video-Kurs: Wir bringen Ihnen die gesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, die Arbeit im ZEDAL-Portal und die DIWASS-Verknüpfung praxisnah bei. Live-Calls mit Übungen und konkreten Fallbeispielen runden das Angebot ab. 

Kursstart: voraussichtlich Herbst 2026. Wer auf der Warteliste steht, erfährt die Details und den genauen Starttermin zuerst. 

ZEDAL - Ihr erfahrener Partner

Seit 2012 international im Einsatz
In 13 EU-Ländern im Gebrauch
Mehr als 1.000.000 digitale Formulare
Praxiserfahrung aus 600+ Unternehmen

Ab Mai 2026 Pflicht: Abfallverbringung nur noch digital

Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 · DIWASS

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Was bedeutet das?

Ab 21. Mai 2026 müssen alle Notifizierungsverfahren vollständig elektronisch über DIWASS abgewickelt werden. Das betrifft alle Akteure – von der notifizierenden Person über Transport und Entsorger bis zu den zuständigen Behörden. Für Anhang-VII-Verbringungen (Grüne Liste) gilt bis Ende 2026 eine Übergangsregelung.  

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Jetzt frühzeitig handeln:

  • Sicher durchstarten: rechtzeitig fit für die Digitalpflicht 2026
  • Planungssicherheit für Ihre grenzüberschreitenden Abfallverbringungen
  • Stabile Lieferketten ohne Verzögerungen oder Ausfälle sichern
  • Produktionsstillstand vermeiden und wirtschaftliche Schäden verhindern
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ZEDAL International bietet:

  • Bewährte Praxiserfahrung mit dem Marktführer in der digitalen Abfallverbringung
  • Garantierte Anbindung an DIWASS – zukunftssicher und EU-konform
  • Bis zu 50 % weniger Aufwand durch automatisierte Prozesse
  • Revisionssichere Archivierung & volle Rechtssicherheit
  • Nahtlose ERP-Integration
  • Mehr Transparenz durch Plausibilitätsprüfung und Reporting

Bereit für die Digitalpflicht? Jetzt Checkliste nutzen.

Mit unserer Checkliste prüfen Sie schnell und übersichtlich, ob Ihre Prozesse und Systeme fit für die digitale Abwicklung sind.

Was Unternehmen aktuell bremst

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Papierformulare & lange Bearbeitungszeiten

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Unterschiedliche Vorschriften je Land

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Nicht freigegebene Sicherheitsleistungen

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Fehleranfälligkeit durch manuelle Übertragung

Die Lösung: Digitalisierung und grenzüberschreitende Abfallverbringung mit ZEDAL

ZEDAL digitalisiert Ihre Prozesse mit Anbindung an DIWASS, u.a. Annex 1A mit allen Anhängen, Annex 1B, Annex VII und Artikel 15.

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Bis zu 50 % weniger Bearbeitungszeit

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Rechtskonform in der Abwicklung

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Behörden- & Systemanbindung

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Mehrsprachig

Funktionsübersicht (Auszug)

  • Alle relevanten Formulare u.a.: Notifizierung (Anhang IA), Begleitformular (Anhang IB), Versandinformation (Annex VII)

  • Elektronischer Datenaustausch: Verträge, Policen, Laboranalysen u.v.m.

  • Disposition & Tourenplanung mit praktischer Serienfunktion

  • Nahtlose Schnittstellen / Webservice zu ERP-Systemen und Waagen

  • Optional eIDAS-Nutzung: qualifizierte elektronische Signatur & Siegel

  • Revisionssichere Archivierung: 5 Jahre (optional erweiterbar)

  • Kostenfreier Support: fachlich und technisch Kompetent

  • Kontinuierliche kundenorientierte Weiterentwicklung

  • Benutzerfreundliche Ausfüllhilfen und dynamische Plausibilitätsprüfung

  • Monitoring in Echtzeit: Mengen, Fristen & Sicherheitsleistungen im Blick

  • Reporting auf Knopfdruck: Standardauswertungen & Excel-Exporte

  • Flexible Benutzerverwaltung für Rollen, Rechte und Standorte

ZEDAL wird bereits europaweit eingesetzt

  • ZEDAL international digitalisiert die grenzüberschreitende Abfallverbringung - Kunden sind überzeugt.

    Kundenstimme

    „Wir nutzen ZEDAL international seit November 2012 und haben seither mehr als 310.000 Transporte damit abgewickelt. Allein bei den täglichen Transportanmeldungen sparen wir ungefähr vier Stunden gegenüber der Nutzung von Papierformularen.“

    Gradus Bekendam · EVOA Coordinator · PreZero Nederland

Sprechen Sie mit unseren Expert:innen

– kostenlos & unverbindlich

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail

Häufige Fragen zu digitaler Abfallverbringung

  • Was ist DIWASS und ab wann gilt die Digitalpflicht?

    DIWASS (Digital Waste Shipment System) ist das zentrale EU-IT-System für die digitale Abwicklung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Ab dem 21. Mai 2026 müssen alle Notifizierungsverfahren elektronisch über DIWASS oder nutzerfreundliche Software-Lösungen wie ZEDAL International abgewickelt werden. Für Anhang-VII-Verbringungen (Grüne Liste) gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2026. ZEDAL International unterstützt bereits jetzt die digitale Anhang-VII-Abwicklung. 

  • Kann ich schon vor dem 21. Mai 2026 starten?

    Unbedingt! Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig zu beginnen. So können Sie Ihre Prozesse testen, Mitarbeiter schulen und von Anfang an die Effizienzgewinne digitaler Abläufe nutzen. Viele unserer Kunden arbeiten bereits heute digital mit ZEDAL International.

  • Gilt die Digitalpflicht auch für Anhang VII/ Annex VII?

    Grundsätzlich ja. Allerdings haben die Mitglieder der Expertengruppe für Abfallverbringung am 27. März 2026 vereinbart, dass im Zeitraum vom 21. Mai bis 31. Dezember 2026 Anhang-VII-Dokumente weiterhin wie bisher behandelt werden – eine Übermittlung an DIWASS wird in diesem Zeitraum nicht erwartet. Die Verbringungen müssen dennoch von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Anhang-VII-Dokument begleitet sein. (Quelle: Bericht der Expertengruppe) Notifizierungsverfahren bleiben davon unberührt. In ZEDAL International ist Annex VII bereits integriert – wer den Übergangszeitraum zur Vorbereitung nutzen möchte, kann schon jetzt digital arbeiten. 

  • Ist ZEDAL International interoperabel mit DIWASS?

    Ja. Wir garantieren unseren Kunden die vollständige Interoperabilität von ZEDAL International mit DIWASS. Damit ist eine nahtlose Anbindung an das EU-System sichergestellt – für Behörden wie auch für Unternehmen, ohne Umstellung in der gewohnten Bedienung.

  • Welches Verfahren gilt für genehmigte Notifizierungen die über den 21.05.2026 hinausgehen, oder vor dem Stichtag noch in Papier eingereicht werden?

    Notifizierungen, für die die zuständige Behörde am Bestimmungsort vor dem 21. Mai 2026 eine offizielle Eingangsbestätigung erteilt hat, werden weiterhin nach den Vorgaben der aktuell noch gültigen EG-Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 abgewickelt.

    (Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1157, Artikel 85 Absatz 3)

  • Wie starte ich mit ZEDAL International?

    1. Kostenfreie Online-Vorführung buchen und Funktionen kennenlernen
    2. Individuelles Angebot erhalten und Bestellung abschließen
    3. Zugangsdaten & Einrichtung erhalten
    4. Mitarbeiter einweisen und schulen
    5. Stammdaten hinterlegen, erste Notifizierungen und Formulare digital umsetzen - und direkt von den Vorteilen profitieren.

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Expertenrat: Digitalpflicht in der internationalen Abfallverbringung richtig umsetzen

Die neue Digitalpflicht verändert die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Erfahren Sie, was Unternehmen jetzt beachten müssen und nutzen Sie unsere Checkliste.

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