Mit Software von ZEDAL sind Sie ab sofort bereit für die Digitalpflicht 2026.
Kein EU-Login notwendig: ZEDAL International übernimmt den Einstieg bei der DIWASS-Registrierung für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland.
Wir leiten Ihre Registrierungsbitte an die zuständigen Behörden weiter. Für bestehende ZEDAL-Teilnehmer ist dies seitens ZEDAL kostenfrei.
In Kürze - startet unser neuer deutschsprachiger Online-Video-Kurs: Wir bringen Ihnen die gesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung, die Arbeit im ZEDAL-Portal und die DIWASS-Verknüpfung praxisnah bei. Live-Calls mit Übungen und konkreten Fallbeispielen runden das Angebot ab.
Kursstart: voraussichtlich Herbst 2026. Wer auf der Warteliste steht, erfährt die Details und den genauen Starttermin zuerst.
Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 · DIWASS
Ab 21. Mai 2026 müssen alle Notifizierungsverfahren vollständig elektronisch über DIWASS abgewickelt werden. Das betrifft alle Akteure – von der notifizierenden Person über Transport und Entsorger bis zu den zuständigen Behörden. Für Anhang-VII-Verbringungen (Grüne Liste) gilt bis Ende 2026 eine Übergangsregelung.
Mit unserer Checkliste prüfen Sie schnell und übersichtlich, ob Ihre Prozesse und Systeme fit für die digitale Abwicklung sind.
ZEDAL digitalisiert Ihre Prozesse mit Anbindung an DIWASS, u.a. Annex 1A mit allen Anhängen, Annex 1B, Annex VII und Artikel 15.
Alle relevanten Formulare u.a.: Notifizierung (Anhang IA), Begleitformular (Anhang IB), Versandinformation (Annex VII)
Elektronischer Datenaustausch: Verträge, Policen, Laboranalysen u.v.m.
Disposition & Tourenplanung mit praktischer Serienfunktion
Nahtlose Schnittstellen / Webservice zu ERP-Systemen und Waagen
Optional eIDAS-Nutzung: qualifizierte elektronische Signatur & Siegel
Revisionssichere Archivierung: 5 Jahre (optional erweiterbar)
Kostenfreier Support: fachlich und technisch Kompetent
Kontinuierliche kundenorientierte Weiterentwicklung
Benutzerfreundliche Ausfüllhilfen und dynamische Plausibilitätsprüfung
Monitoring in Echtzeit: Mengen, Fristen & Sicherheitsleistungen im Blick
Reporting auf Knopfdruck: Standardauswertungen & Excel-Exporte
Flexible Benutzerverwaltung für Rollen, Rechte und Standorte
„Wir nutzen ZEDAL international seit November 2012 und haben seither mehr als 310.000 Transporte damit abgewickelt. Allein bei den täglichen Transportanmeldungen sparen wir ungefähr vier Stunden gegenüber der Nutzung von Papierformularen.“
Gradus Bekendam · EVOA Coordinator · PreZero Nederland
DIWASS (Digital Waste Shipment System) ist das zentrale EU-IT-System für die digitale Abwicklung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Ab dem 21. Mai 2026 müssen alle Notifizierungsverfahren elektronisch über DIWASS oder nutzerfreundliche Software-Lösungen wie ZEDAL International abgewickelt werden. Für Anhang-VII-Verbringungen (Grüne Liste) gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2026. ZEDAL International unterstützt bereits jetzt die digitale Anhang-VII-Abwicklung.
Unbedingt! Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig zu beginnen. So können Sie Ihre Prozesse testen, Mitarbeiter schulen und von Anfang an die Effizienzgewinne digitaler Abläufe nutzen. Viele unserer Kunden arbeiten bereits heute digital mit ZEDAL International.
Grundsätzlich ja. Allerdings haben die Mitglieder der Expertengruppe für Abfallverbringung am 27. März 2026 vereinbart, dass im Zeitraum vom 21. Mai bis 31. Dezember 2026 Anhang-VII-Dokumente weiterhin wie bisher behandelt werden – eine Übermittlung an DIWASS wird in diesem Zeitraum nicht erwartet. Die Verbringungen müssen dennoch von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Anhang-VII-Dokument begleitet sein. (Quelle: Bericht der Expertengruppe) Notifizierungsverfahren bleiben davon unberührt. In ZEDAL International ist Annex VII bereits integriert – wer den Übergangszeitraum zur Vorbereitung nutzen möchte, kann schon jetzt digital arbeiten.
Ja. Wir garantieren unseren Kunden die vollständige Interoperabilität von ZEDAL International mit DIWASS. Damit ist eine nahtlose Anbindung an das EU-System sichergestellt – für Behörden wie auch für Unternehmen, ohne Umstellung in der gewohnten Bedienung.
Notifizierungen, für die die zuständige Behörde am Bestimmungsort vor dem 21. Mai 2026 eine offizielle Eingangsbestätigung erteilt hat, werden weiterhin nach den Vorgaben der aktuell noch gültigen EG-Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 abgewickelt.
(Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1157, Artikel 85 Absatz 3)
1. Kostenfreie Online-Vorführung buchen und Funktionen kennenlernen
2. Individuelles Angebot erhalten und Bestellung abschließen
3. Zugangsdaten & Einrichtung erhalten
4. Mitarbeiter einweisen und schulen
5. Stammdaten hinterlegen, erste Notifizierungen und Formulare digital umsetzen - und direkt von den Vorteilen profitieren.
Die neue Digitalpflicht verändert die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Erfahren Sie, was Unternehmen jetzt beachten müssen und nutzen Sie unsere Checkliste.