Digitalpflicht für Abfallverbringungen mit EU-Beteiligung (DIWASS) – ab 1.1.2027 auch für Annex VII – Jetzt umstellen & Beratung sichern
Icon Abfälle der Grünen Liste · Digitalpflicht über DIWASS

Ab 1. Januar 2027 muss Annex VII digital über DIWASS geführt werden

Was heute noch auf Papier läuft, muss dann vollständig in DIWASS stehen: vom Ausfüllen über die Anmeldung des Transports und die Beförderungsübernahme bis zur Eingangsbestätigung und Verwertungsbescheinigung. Wir zeigen Ihnen, was sich ändert, was Sie jetzt tun sollten und wie der komplette Prozess mit ZEDAL funktioniert.

  • Webinare: den kompletten Annex-VII-Prozess live im System erleben
  • Immer aktuell: auf dem Stand der neuesten EU-Vorgaben
  • Direkt angebunden: ZEDAL ist als interoperable Software über die EU-Schnittstelle mit DIWASS verbunden
Annex VII: ab 1. Januar nur noch digital. Vom Papierformular zum digitalen Datensatz in DIWASS

Annex VII auf einen Blick

Ab 15.11.2026 Annex VII produktiv in DIWASS
Bis 31.12.2026 wird Papier noch geduldet
Ab 1.1.2027 nur noch digital, auch wenn zusätzlich Papier mitgeführt wird
Voranmeldung min. 2 Werktage vor Transportbeginn

Was ist Annex VII? Das Dokument, das Verbringungen der Grünen Liste begleitet

Wer nicht gefährliche Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung über eine Grenze bringt, braucht in der Regel keine Genehmigung, aber ein Dokument, das die Verbringung begleitet: das Formular nach Anhang VII (kurz: Annex VII) der EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Typische Abfälle sind unter anderem Metallschrott, Altpapier, Altglas, Altreifen oder Sägespäne und Holzhackschnitzel aus unbehandeltem Holz.

Seit dem 21. Mai 2026 gilt die neue Verordnung. Sie schreibt vor, dass alle Dokumente zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung elektronisch über DIWASS ausgetauscht werden, das zentrale System der EU-Kommission. Da Annex VII zu diesem Zeitpunkt in DIWASS technisch noch nicht umgesetzt war, blieb nur die Alternative, es auf Papier zu führen, ohne Sanktionen hinsichtlich der Digitalpflicht. Ab dem 1. Januar 2027 ist die digitale Abwicklung Pflicht, unabhängig davon, ob das Dokument aus anderen Gründen zusätzlich auf Papier geführt wird.

NotifizierungAnnex VII
Für welche Abfälle?Gefährliche Abfälle, gemischte Siedlungsabfälle und daraus erzeugte Brennstoffe, alle Abfälle zur Beseitigung sowie alles, was nicht als Einzeleintrag oder zulässiges Gemisch auf der Grünen Liste stehtNicht gefährliche Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung sowie Proben zur Laboranalyse (bis 250 kg in der EU, bis 25 kg bei Ausfuhr)
GenehmigungJa, vorab durch die Behörden im Versand-, Bestimmungs- und DurchfuhrstaatNein, Informationspflicht nach Artikel 18. Ein Vertrag zwischen Veranlasser und Empfänger ist Pflicht.
Über DIWASSseit 21.5.2026 Pflichtrechtlich seit 21.5.2026 Pflicht
technisch möglich ab 15.11.2026
technisch Pflicht ab 1.1.2027

Vier Fristen, die neu sind

Vor dem TransportVertragDer Vertrag zwischen Veranlasser und Empfänger muss spätestens wirksam sein, wenn das Dokument ausgefüllt ist.
Vor dem Transport2 Werktage vorherWer die Verbringung veranlasst, füllt das Formular so weit wie möglich aus und meldet den Transport an.
Nach der Ankunft2 Werktage danachDie Anlage oder das Labor bestätigt den Eingang.
Nach der Ankunft30 Tage, längstens 1 JahrVerwertungsbescheinigung nach Abschluss der Verwertung

Artikel 18 Absätze 5, 8, 9 und 10 der Verordnung (EU) 2024/1157

Wen betrifft Annex VII? Mehr Unternehmen, als viele denken

Annex VII betrifft alle, die nicht gefährliche Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung ins Ausland bringen oder von dort annehmen. Weil das Formular bisher „nur“ ein Papierdokument war, ist das vielen gar nicht bewusst.

Neu und oft übersehen: Ist die Person, die die Verbringung veranlasst, nicht selbst der Abfallerzeuger, muss sie sicherstellen, dass der Erzeuger oder ein Einsammler, Händler oder Makler das Dokument mitunterzeichnet, soweit dies durchführbar ist. Das geht elektronisch, aber ohne Signaturkarte.

Alle tragen ein: Jedes an der Verbringung beteiligte Unternehmen füllt seinen Teil des Dokuments aus, auch der Beförderer.

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Abfallerzeuger aus Industrie und Gewerbe, die Wertstoffe ins Ausland liefern

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Händler und Makler von Sekundärrohstoffen wie Schrott, Altpapier oder Altglas

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Recycling- und Verwertungsanlagen sowie Labore, die Abfälle aus dem Ausland annehmen

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Entsorger und Beförderer, die solche Transporte abwickeln

Sie importieren aus einem Drittstaat? Klären Sie den Ablauf jetzt

Ihr Lieferant außerhalb der EU hat keinen Zugang zu DIWASS. Damit die vorgesehene Erfassung durch Ihre Anlage reibungslos läuft, braucht er ein Dokument mit der Nummer, die DIWASS vergibt.

So kann es funktionieren: Ihr Lieferant meldet Ihnen die geplante Anlieferung. Sie legen das Annex-VII-Dokument in seinem Auftrag in DIWASS an und schicken es ihm als PDF. Dafür stellt ZEDAL einen schlanken Prozess bereit.

Stimmen Sie diesen Ablauf jetzt mit Ihren Partnern ab, nicht erst beim ersten Transport im Januar.

Ihr Fahrplan bis zum Jahreswechsel

  • 15.11.2026Die EU schaltet Annex VII in DIWASS produktiv frei.
    Nicht warten: Suchen Sie sich Partner und wickeln Sie erste Verbringungen parallel zum Papier schon elektronisch ab.
  • bis JahresendeZEDAL bereitet Sie vor: mit Webinaren und Informationen zu den neuen digitalen Abläufen.
  • 31.12.2026Ende der Übergangsphase für Papierdokumente
  • 1.1.2027Annex VII nur noch digital über DIWASS

Üben Sie, solange Papier noch trägt

Nach Aussage der EU steht Annex VII ab Mitte November in DIWASS technisch bereit. Wer dann mit ausgewählten Partnern parallel zum Papier schon elektronisch arbeitet, kennt seine Abläufe am 1. Januar und muss sie nicht unter Druck korrigieren. Besonders bei vorläufigen Verfahren, bei denen mehrere Anlagen hintereinander hängen und verschiedene Bescheinigungen nachlaufen, muss jeder Beteiligte seinen Part kennen. Im November hat man in der Regel mehr Ressourcen als zum Jahreswechsel.

Und danach: Ab 21. Mai 2027 wird die Ausfuhr neu geregelt

Grün gelistete Abfälle dürfen dann nur noch in Nicht-OECD-Staaten ausgeführt werden, die auf einer Liste der Kommission stehen. Wer heute nach Asien oder Nordafrika liefert, sollte jetzt prüfen, wie es ab 2027 weitergeht.

Ab demselben Tag gilt die Auditpflicht: Wer Abfälle aus der EU ausführt, muss nachweisen, dass die Empfängeranlage im Drittstaat unabhängig auditiert wurde. Das Audit darf nicht älter als zwei Jahre sein. Das gilt für jede Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land, auch in OECD-Staaten und auch für Annex-VII-Verbringungen.

Ihre Checkliste: fünf Schritte bis zum 1. Januar 2027

  1. In DIWASS registrieren: In DIWASS können nur registrierte Standorte ausgewählt werden. Das gilt für alle Beteiligten der Kette.
  2. Vorlauf einplanen: Wer die Verbringung veranlasst, füllt das Formular spätestens zwei Werktage vor Beginn so weit wie möglich aus und meldet damit den Transport an. Menge, Transportunternehmen und Containernummer dürfen bis unmittelbar vor Transportbeginn nachgereicht werden.
  3. Verträge prüfen: Für Annex VII ist ein Vertrag zwischen Veranlasser und Empfänger Pflicht. Er muss spätestens wirksam sein, wenn das Dokument ausgefüllt ist. Prüfen Sie Ihre Verträge und passen Sie sie an die Vorgaben der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung an.
  4. Software und Abläufe klären: Wer erstellt das Dokument, und über welches System läuft es an DIWASS?
  5. Üben: ab Mitte November mit Ihren Partnern parallel zum Papier. Den Ablauf zeigen wir Ihnen in unseren Webinaren.

Kostenfreies Webinar:
Annex VII wird digital – der komplette Prozess live

In 60 Minuten erfahren Sie, was sich ändert, was Sie vorbereiten müssen und wie Annex VII mit ZEDAL International funktioniert. Den kompletten Prozess zeigen wir live am System.

Grüne Liste. Grünes Licht. Lkw an einer EU-Grenze
DeutschEnglish
TerminDienstag, 24. November 2026, 10:00 bis 11:00 UhrWednesday, 25 November 2026, 10:00 to 11:00 CET
ReferentRolf Niehaus, Vertriebsleiter ZEDAL InternationalAndrew Williams, ZEDAL
FormatOnlineOnline
Kostenkostenfreifree of charge

Agenda

  • Begrüßung
  • Annex VII: rechtlicher Rahmen und Zeitplan
  • Voraussetzungen: DIWASS-Registrierung und Verträge
  • Live-Demo: DIWASS-Annex VII mit ZEDAL International
  • Vorschau auf Serienanmeldung, Tourenplanung und Assistenten
  • Fragen und Antworten
Rolf Niehaus

Ihr Referent im deutschen Webinar: Rolf Niehaus
Vertriebsleiter ZEDAL International, ehemaliger Vorstand der ZEDAL AG, seit 1997 Experte für digitale Prozesslösungen in der Abfallverbringung

Sie arbeiten mit Geschäftspartnern im Ausland zusammen? Annex VII betrifft alle Beteiligten einer grenzüberschreitenden Verbringung. Informieren Sie Ihre internationalen Partner gern über unser Webinar auf Englisch am 25. November.

Jetzt kostenfrei anmelden

Wählen Sie im Formular Ihren Termin: 24.11. auf Deutsch oder 25.11. auf Englisch.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Den Teilnahmelink und eine Erinnerung schicken wir Ihnen rechtzeitig vor dem Webinar.

Schritt eins: die DIWASS-Registrierung

Ohne Registrierung in DIWASS geht ab 2027 nichts mehr: Nur registrierte Standorte können in einem Annex-VII-Dokument eingetragen werden. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland übernimmt ZEDAL die DIWASS-Registrierung kostenfrei, wenn Sie ZEDAL bereits nutzen oder sich für ZEDAL entscheiden. Die zuständige Behörde kann für die Prüfung und Freischaltung Ihres Standorts allerdings eine Bearbeitungsgebühr erheben. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Erfahrung mit DIWASS aus der Praxis

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Jede vierte

An etwa jeder vierten EU-weit genehmigten DIWASS-Notifizierung war ZEDAL beteiligt (Stand 18.09.2026).

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Über 1.100 Standorte

Europaweit sind bereits mehr als 1.100 Standorte über ZEDAL mit DIWASS verbunden.

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Gewohnte Oberfläche

Sie arbeiten in ZEDAL, wir übermitteln an DIWASS und holen von dort auch ab.

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Registrierung inklusive

Für ZEDAL-Kunden und Neukunden mit Sitz in Deutschland übernehmen wir die DIWASS-Registrierung kostenfrei.

Häufige Fragen zu Annex VII

  • Was ist Annex VII?

    Das Dokument, das grenzüberschreitende Verbringungen von nicht gefährlichen Abfällen der Grünen Liste zur Verwertung begleitet, geregelt in Anhang VII der EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157.

  • Ab wann muss Annex VII digital in DIWASS geführt werden?

    Ab dem 1. Januar 2027. Bis zum 31. Dezember 2026 ist die Papierform noch möglich, weil Annex VII in DIWASS technisch erst später bereitsteht. Voraussetzung ist, dass das neue Annex-VII-Formular verwendet und mitgeführt wird.

  • Brauche ich für Annex VII eine Genehmigung?

    Nein. Annex VII ist eine Informationspflicht, keine Genehmigung. Das Dokument muss aber vollständig und rechtzeitig vorliegen.

  • Was ist DIWASS?

    Das Digital Waste Shipment System, das zentrale System der EU-Kommission für den elektronischen Austausch aller Dokumente zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

  • Muss ich mich in DIWASS registrieren?

    Ja. In einem Annex-VII-Dokument können nur registrierte Standorte eingetragen werden. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland übernimmt ZEDAL die DIWASS-Registrierung kostenfrei, wenn Sie ZEDAL bereits nutzen oder sich für ZEDAL entscheiden. Die zuständige Behörde kann für die Prüfung und Freischaltung Ihres Standorts allerdings eine Bearbeitungsgebühr erheben. Darauf haben wir keinen Einfluss.

  • Muss ich trotzdem Papier mitführen?

    Die Verordnung verlangt es nicht. In der Praxis erwarten Zollstellen, Transportkontrolleure und Beteiligte außerhalb der EU aber weiterhin ein Papierdokument. Nach dem Motto „sicher ist sicher“ sollten Sie es also mitführen.

  • Kann ich Annex VII mit ZEDAL abwickeln?

    Ja. Sobald Annex VII ab dem 15. November 2026 produktiv in DIWASS bereitsteht, wickeln Sie den kompletten Prozess mit ZEDAL ab.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: 5. November 2026.

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