Mit der Verordnung (EU) 2024/1157 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 greifen ab Mai 2026 neue Regeln bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, unter anderem wird die verpflichtende Digitalisierung aller Verfahren eingeführt.
Wann: Dienstag, 10.03.2026 | 10.00 – 12.00 Uhr (GMT +01:00 Berlin)
Format: Online, 2-sprachig (DE/EN) mit Simultan-Dolmetschern
Gebühr: Kostenfrei
Für Behörden und Unternehmen bedeutet das: Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten und den Anforderungen der neuen Verordnung bestmöglich gerecht zu werden. In unserem Live-Webinar erfahren Sie auf Deutsch und Englisch, welche Änderungen anstehen, was die Digitalpflicht genau bedeutet und wie Ihnen ZEDAL International dabei hilft, die Umstellung effizient zu meistern.
Agenda
> Verordnung 1013/2006 versus 2024/1157
Inhaltliche Änderungen (Dr. Joachim Wuttke)
• Notifizierung
• grüne Liste
• vorläufige Verwertung
• Anlagen mit Vorabgenehmigung
• Fristen
• Abfalleinstufungen
• Fragerunde
Prozessänderungen durch die Digitalpflicht (Rolf Niehaus)
• Notifizierung
• Grüne Liste
• DIWASS
• Interoperable Software ZEDAL
• One Klick App für Fahrer
• Fragerunde
• Freier Berater zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung/-einstufung
• ehemaliger Fachgebietsleiter Umweltbundesamt - Grenzüberschreitende Abfallverbringungen, Basler Übereinkommen
• Buchautor: 2021 „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung“, 2022 „Practical guide on transboundary waste movements“
• Vertriebsleiter ZEDAL International
• Ehemaliger Vorstand ZEDAL AG
• Seit 1997 Prozessvorgaben für Software zur Unterstützung aller Beteiligter