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Ab 21. Mai 2026: Digitalpflicht für EU-Abfallverbringungen (DIWASS) - Jetzt umstellen & Beratung sichern

Digitalpflicht in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Alles, was Sie jetzt über die Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 wissen müssen.

Notifizierender setzt Digitalpflicht in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung um.

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist ein komplexes Verfahren: Viele Akteure, hohe Anforderungen an Dokumentation und Kontrolle, enge Fristen und strenge Regeln. Bisher war vieles davon papiergebunden – Begleitformulare, Annex-VII (Versandinformationen) und Notifizierungsunterlagen mussten ausgedruckt, unterschrieben und mitgeführt werden.

Doch diese Zeit geht zu Ende: Mit der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 wird auf Unionsebene eine Digitalpflicht eingeführt. Ab dem 21. Mai 2026 sind alle Beteiligten verpflichtet, ihre Prozesse ausschließlich elektronisch abzuwickeln.

Für Unternehmen, die bereits heute grenzüberschreitende Abfallverbringungen durchführen, bedeutet das: Sie müssen sich auf eine Umstellung von Papierformularen hin zu digitalen Prozessen vorbereiten.

1. Status quo: Papierbasierte Nachweise und ihre Grenzen

Schon jetzt gilt: Jede Verbringung von Abfällen muss sorgfältig dokumentiert werden – egal, ob es sich um eine notifizierungspflichtige Verbringung oder eine Verbringung mit allgemeinen Informationspflichten handelt.

 

  • Notifizierungspflichtige Abfälle
    Hier greift ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, die sogenannte Notifizierung. Für jede einzelne Beförderung ist ein Begleitformular für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen erforderlich. Die notwendigen Formulare (Annex 1A / Annex 1B / Artikel 15 – vorläufige Verbringung) unterliegen Meldepflichten gegenüber allen zuständigen Behörden (Export, Transit, Import) und dem Empfänger bzw. der empfangenden Anlage (Empfängeranlage).

 

  • Nicht notifizierungspflichtige Abfälle
    Auch hier besteht Dokumentationspflicht. Für jede Verbringung muss ein Formblatt gemäß Annex VII der Verordnung mitgeführt werden, die sogenannte Versandinformation.

 

Wer die grenzüberschreitende Abfallverbringung noch papierbasiert organisiert, kämpft mit vielen Hürden: Dokumente füllen ganze Ordner, die Fehleranfälligkeit ist hoch und die Archivierung mühsam. Moderne digitale Lösungen zeigen deutlich: Papier stößt in diesem komplexen Verfahren schnell an seine Grenzen.

2. Die neue Rechtslage: Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157

Am 30. April 2024 hat die EU die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen verabschiedet. Sie ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und gilt ab dem 21. Mai 2026. Ziele der Verordnung sind u.a.:

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Mehr Transparenz

Stärkung der Kontrollmöglichkeiten und Bekämpfung illegaler Abfallströme

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Förderung der Kreislaufwirtschaft

Abfälle sollen stärker als Rohstoffe betrachtet und innerhalb der EU verwertet werden

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Weniger Export in Drittländer

Besonders kritische Abfälle dürfen nicht mehr in Nicht-OECD-Staaten verbracht werden

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Klimaneutralität

Recycling und Wiederverwertung sollen CO₂-Emissionen reduzieren

Neben inhaltlichen Änderungen – etwa längeren Archivierungspflichten (fünf statt drei Jahre), neuen Einschränkungen für bestimmte Abfallarten oder der Auditpflicht gegenüber der Empfängeranlage – enthält die Verordnung einen entscheidenden Punkt: Artikel 27 – die Digitalpflicht.

3. Artikel 27: Die Digitalpflicht

Artikel 27 der Abfallverbringungsverordnung verpflichtet alle Beteiligten, ihre Prozesse ab dem 21.05.2026 ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Dazu gehören:

  • Notifizierender
  • Person, die die Verbringung veranlasst
  • Abfallerzeuger
  • Beförderer / Transportunternehmen
  • Empfänger
  • Abfall entgegennehmende Anlage (Empfängeranlage)
  • Zuständige Behörden am Versandort, für die Durchfuhr sowie am Bestimmungsort
  • Zudem an Kontrollen beteiligte Behörden wie BALM/BAG oder Zoll

 

Die Digitalpflicht betrifft sämtliche Formen der grenzüberschreitenden Verbringung (u.a. Notifizierungen, Begleitformulare, vorläufige Verwertungen und Beseitigungen, Annex-VII-Dokumente). Informationen, Unterlagen und behördliche Entscheidungen müssen ab dem Stichtag elektronisch übermittelt und ausgetauscht werden. Die Papierform entfällt vollständig – alle Prozesse laufen digital über das zentrale EU-System oder hieran angebundene interoperable Systeme und Software. Akteure in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung müssen Ihre internen Abläufe auf die neuen elektronischen Anforderungen abstimmen.

Auch wenn die Umstellung eine Herausforderung darstellt – sie bietet erhebliche Vorteile: Schnellere Genehmigungen durch standardisierte Datenformate, weniger Übertragungs- und Formfehler, Rechtssicherheit durch automatisierte Prüfungen und Überwachungen, mehr Transparenz über Abfallströme sowie spürbare Effizienzgewinne in Verwaltung und Dokumentation.

4. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290: Technische Regeln für die Praxis

Um die komplexen Anforderungen der Digitalpflicht zu konkretisieren, hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 veröffentlicht. Diese regelt die technischen und organisatorischen Details:

 

  • Zentrales EU-System (Digital Waste Shipment System, kurz DIWASS)
    An das von der EU-Kommission bereitgestellte zentrale IT-System müssen alle nationalen Systeme und privatwirtschaftlichen Lösungen angeschlossen sein.

 

  • Interoperabilität
    Sowohl die von den zuständigen Behörden betriebenen lokalen Systeme als auch die von Unternehmen genutzten Softwarelösungen müssen über standardisierte Schnittstellen mit DIWASS kommunizieren. ZEDAL International gewährleistet diese Interoperabilität – und bietet einzigartig eine verlässliche Anbindung für Behörden wie auch für alle Wirtschaftsbeteiligten.

 

  • Datenformate und Protokolle
    Einheitliche Vorgaben für Übertragung, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.

5. ZEDAL International: Ihre Lösung für die digitale Abfallverbringung

Für die Umsetzung der Digitalpflicht stellt die EU das zentrale System DIWASS bereit. Unternehmen und Behörden müssen ihre Prozesse daran anbinden – und genau hier setzt ZEDAL International an.

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Praxisbewährt seit 2012

ZEDAL International wird bereits in 13 Ländern erfolgreich eingesetzt

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Volle EU-Kompatibilität

Das System wird direkt an das EU-System angebunden – sowohl für Unternehmen als auch für Behörden.

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All-in-One-Lösung

Notifizierung, Begleitformular (Annex 1A/ 1B), Annex VII, Verträge, Anhänge, Nachrichten – alles in einem System.

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Sicher & rechtskonform

DSGVO-konformes Hosting, lückenlose Nachverfolgbarkeit und revisionssichere Archivierung inklusive.

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Erfahrung & Support

ZEDAL ist Teil der SYNQONY Group – mit tiefem Know-how in Abfallwirtschaft, IT-Sicherheit und internationaler Implementierung.

Sie möchten Ihre grenzüberschreitende Abfallverbringung sicher, effizient und zukunftsfest gestalten?

6. Fazit: Früh starten zahlt sich aus

Die Digitalpflicht in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung betrifft alle – Erzeuger, Notifizierende Personen, Transportunternehmen, Empfängeranlagen und Behörden.

  • Sie gilt ab 21. Mai 2026 verbindlich.
  • Sie betrifft Notifizierungsunterlagen, Begleitformular (Annex 1A/1B) und Annex VII gleichermaßen.
  • Sie verändert Prozesse grundlegend – von der Beantragung über die Durchführung bis zur Archivierung.

 

 Wer frühzeitig handelt, verschafft sich Vorteile:

  • Ihr Team wird rechtzeitig fit für die Digitalpflicht 2026.
  • Sie bekommen Planungssicherheit für Ihre grenzüberschreitenden Abfallverbringungen.
  • Stabile Lieferketten ohne Verzögerungen oder Ausfälle können garantiert werden.
  • Sie vermeiden Produktionsstillstand und verhindern wirtschaftliche Schäden.
  • Bis zu 50% weniger Aufwand durch automatisierte Prozesse sind möglich.

 

Mit ZEDAL International sind Sie optimal vorbereitet – und können die Umstellung nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zur Modernisierung Ihrer Abfallprozesse nutzen.

7. Nächste Schritte: So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor

  • Bestandsaufnahme machen

    Welche Verbringungen führen Sie heute durch? Welche Formulare nutzen Sie?

  • Prozesse analysieren

    Wer übernimmt intern die Rolle der notifizierenden Person? Welche Schnittstellen gibt es zu Ihren IT-Systemen?

  • Frühzeitig testen

    Nutzen Sie Systeme wie ZEDAL International, um die Integration mit DIWASS rechtzeitig zu prüfen.

  • Mitarbeiter schulen

    Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten mit den neuen digitalen Abläufen vertraut sind.

Checkliste nutzen

Laden Sie unsere Checkliste herunter und prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen fit für die Digitalpflicht ist.

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