Alles, was Sie jetzt über die Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 wissen müssen.
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist ein komplexes Verfahren: Viele Akteure, hohe Anforderungen an Dokumentation und Kontrolle, enge Fristen und strenge Regeln. Bisher war vieles davon papiergebunden – Begleitformulare, Annex-VII (Versandinformationen) und Notifizierungsunterlagen mussten ausgedruckt, unterschrieben und mitgeführt werden.
Doch diese Zeit geht zu Ende: Mit der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 wird auf Unionsebene eine Digitalpflicht eingeführt. Ab dem 21. Mai 2026 sind alle Beteiligten verpflichtet, ihre Prozesse ausschließlich elektronisch abzuwickeln.
Für Unternehmen, die bereits heute grenzüberschreitende Abfallverbringungen durchführen, bedeutet das: Sie müssen sich auf eine Umstellung von Papierformularen hin zu digitalen Prozessen vorbereiten.
Schon jetzt gilt: Jede Verbringung von Abfällen muss sorgfältig dokumentiert werden – egal, ob es sich um eine notifizierungspflichtige Verbringung oder eine Verbringung mit allgemeinen Informationspflichten handelt.
Wer die grenzüberschreitende Abfallverbringung noch papierbasiert organisiert, kämpft mit vielen Hürden: Dokumente füllen ganze Ordner, die Fehleranfälligkeit ist hoch und die Archivierung mühsam. Moderne digitale Lösungen zeigen deutlich: Papier stößt in diesem komplexen Verfahren schnell an seine Grenzen.
Am 30. April 2024 hat die EU die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen verabschiedet. Sie ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und gilt ab dem 21. Mai 2026. Ziele der Verordnung sind u.a.:
Stärkung der Kontrollmöglichkeiten und Bekämpfung illegaler Abfallströme
Abfälle sollen stärker als Rohstoffe betrachtet und innerhalb der EU verwertet werden
Besonders kritische Abfälle dürfen nicht mehr in Nicht-OECD-Staaten verbracht werden
Recycling und Wiederverwertung sollen CO₂-Emissionen reduzieren
Neben inhaltlichen Änderungen – etwa längeren Archivierungspflichten (fünf statt drei Jahre), neuen Einschränkungen für bestimmte Abfallarten oder der Auditpflicht gegenüber der Empfängeranlage – enthält die Verordnung einen entscheidenden Punkt: Artikel 27 – die Digitalpflicht.
Artikel 27 der Abfallverbringungsverordnung verpflichtet alle Beteiligten, ihre Prozesse ab dem 21.05.2026 ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Dazu gehören:
Die Digitalpflicht betrifft sämtliche Formen der grenzüberschreitenden Verbringung (u.a. Notifizierungen, Begleitformulare, vorläufige Verwertungen und Beseitigungen, Annex-VII-Dokumente). Informationen, Unterlagen und behördliche Entscheidungen müssen ab dem Stichtag elektronisch übermittelt und ausgetauscht werden. Die Papierform entfällt vollständig – alle Prozesse laufen digital über das zentrale EU-System oder hieran angebundene interoperable Systeme und Software. Akteure in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung müssen Ihre internen Abläufe auf die neuen elektronischen Anforderungen abstimmen.
Auch wenn die Umstellung eine Herausforderung darstellt – sie bietet erhebliche Vorteile: Schnellere Genehmigungen durch standardisierte Datenformate, weniger Übertragungs- und Formfehler, Rechtssicherheit durch automatisierte Prüfungen und Überwachungen, mehr Transparenz über Abfallströme sowie spürbare Effizienzgewinne in Verwaltung und Dokumentation.
Um die komplexen Anforderungen der Digitalpflicht zu konkretisieren, hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 veröffentlicht. Diese regelt die technischen und organisatorischen Details:
Für die Umsetzung der Digitalpflicht stellt die EU das zentrale System DIWASS bereit. Unternehmen und Behörden müssen ihre Prozesse daran anbinden – und genau hier setzt ZEDAL International an.
ZEDAL International wird bereits in 13 Ländern erfolgreich eingesetzt
Das System wird direkt an das EU-System angebunden – sowohl für Unternehmen als auch für Behörden.
Notifizierung, Begleitformular (Annex 1A/ 1B), Annex VII, Verträge, Anhänge, Nachrichten – alles in einem System.
DSGVO-konformes Hosting, lückenlose Nachverfolgbarkeit und revisionssichere Archivierung inklusive.
ZEDAL ist Teil der SYNQONY Group – mit tiefem Know-how in Abfallwirtschaft, IT-Sicherheit und internationaler Implementierung.
Die Digitalpflicht in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung betrifft alle – Erzeuger, Notifizierende Personen, Transportunternehmen, Empfängeranlagen und Behörden.
Wer frühzeitig handelt, verschafft sich Vorteile:
Mit ZEDAL International sind Sie optimal vorbereitet – und können die Umstellung nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zur Modernisierung Ihrer Abfallprozesse nutzen.
Welche Verbringungen führen Sie heute durch? Welche Formulare nutzen Sie?
Wer übernimmt intern die Rolle der notifizierenden Person? Welche Schnittstellen gibt es zu Ihren IT-Systemen?
Nutzen Sie Systeme wie ZEDAL International, um die Integration mit DIWASS rechtzeitig zu prüfen.
Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten mit den neuen digitalen Abläufen vertraut sind.